Was die derzeitige Inflationsrate mit dem Versicherungsschutz der Kunden zu tun hat? Im schlimmsten Fall können die steigenden Preise eine Unterversicherung zur Folge haben. Deshalb sollten Vermittler jetzt die Deckung ihrer Kunden prüfen, um Versicherungslücken vorzubeugen.
Die hohe Inflation bedroht die Deckung Ihrer Kunden

Die aktuelle Rekord-Inflation von über sieben Prozent sorgt nicht nur für höhere Preise im Supermarkt, sondern lässt auch die Kosten für gewerblich genutzte Maschinen und Geschäftsinhalte steigen. Neuanschaffungen sind also signifikant teurer als noch vor einem Jahr. Die Folge: Bereits abgeschlossene Sachversicherungen rechnen oft mit einem zu niedrigen Versicherungswert – es kommt zu einer Unterversicherung.

Bei einer Unterversicherung entspricht die vereinbarte Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, sondern liegt darunter. Für Ihren Kunden sieht es im Schadenfall schlecht aus, denn er muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Um das zu vermeiden, sollten Sie den Versicherungsschutz jetzt prüfen.

 

Jetzt Kunden auf eine mögliche inflationsbedingte Unterversicherung ansprechen

Eine Prüfung des Versicherungsschutzes lohnt sich für Sie wie auch Ihren Kunden. Der Gewerbekunde profitiert von einer lückenlosen Deckung. Für Sie bedeutet eine Unterversicherung großes Vertriebspotenzial. Denn in der Regel wissen Unternehmen nicht, das eine Unterdeckung droht und sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben. Sie können Ihren Kunden auf bestehende Lücken im betrieblichen Versicherungsschutz hinweisen und diese schließen.

Ein weiterer Vorteil: Diese Unterversicherungsprävention bietet Ihnen die Gelegenheit, sich bei Ihren Kunden als Spezialist, Impulsgeber und gewissenhafter Vermittler zu positionieren. So sorgen Sie für langfristiges Vertrauen und eine bessere Kundenbindung.

 

Jetzt Deckung prüfen und Unterversicherung vermeiden

Um einer inflationsbedingten Unterversicherung vorzubeugen, ist es wichtig, laufende Sachversicherungen auf ihre Aktualität zu prüfen. Von einer Unterversicherung bedroht sind beispielsweise:

  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Maschinenbruchversicherung
  • Gewerbliche Gebäudeversicherung
  • Elektronikversicherung

 

Beim Überprüfen des Versicherungsschutzes sollte nicht nur auf die Versicherungssumme selbst geachtet werden, sondern Sie sollten auch zielgerichtet Informationen mit Hinblick auf die Unterversicherung bei Ihren Gewerbekunden abfragen:

  • Was hat sich bei den allgemeinen Eckdaten des Unternehmens verändert?
    • Mitarbeiteranzahl
    • Anzahl hybrider Arbeitsplätze
    • Umsatzentwicklung
    • Neuerungen oder Änderungen im Bestand
      • Standorte
      • Gebäude
      • Büros/ Mobiliar
      • Auslandsvertretungen
      • Maschinen
      • Fuhrpark
      • IT

 

Extratipp: Unterversicherungsschutz inkludieren

Um im Schadensfall keine Versicherungslücke zu riskieren, empfiehlt sich eine im Tarif inkludierte Unterversicherungsverzichtklausel. Durch den Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer auf die Prüfung des tatsächlichen Versicherungswertes. So werden auch dann keine Leistungen gekürzt, wenn der Versicherungswert die Versicherungssumme bei einem Teilschaden übersteigt. In den meisten Tarifen ist der Unterversicherungsverzicht automatisch eingeschlossen – jedoch auf 10% der Versicherungssumme begrenzt. Je nach Art des Unternehmens kann sich eine Erhöhung durchaus lohnen.

Aufgepasst: Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist dennoch unverzichtbar. Denn auch wenn ein Unterversicherungsverzicht besteht, wird im Schadensfall maximal die verhandelte Versicherungs- und Vorsorgesumme ausgezahlt. Ist diese nicht ausreichend werden im Falle eines Totalschadens nicht alle Kosten gedeckt.

 

Fallbeispiel

Der Vertrag einer gewerblichen Sachversicherung deckt eine Versicherungssumme von 128.000 Euro ab. Der tatsächliche Wert des Inventars liegt aufgrund der Inflation jedoch bei 160.000 Euro. Dementsprechend sind also nur 80 Prozent abgesichert. Entsteht ein Einbruchdiebstahl-Schaden in Höhe von 20.000 Euro, zahlt die Versicherung nur 80 Prozent des Schadens. Die restlichen 4.000 Euro müssen von Ihrem Kunden getragen werden.