Alte Verträge kündigen, Tarife vergleichen und neue Verträge abschließen – das Jahresendgeschäft ist nicht nur mit viel Arbeit, sondern auch oftmals mit viel Stress verbunden. Denn: viele Verträge laufen zum 1. Januar ab. Werden diese nicht gemäß der dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30. September gekündigt, verlängern sich die Verträge stillschweigend um ein weiteres Jahr. Doch was ist, wenn Ihr Kunde sich zu dem Zeitpunkt noch nicht sicher ist, ob er den Tarif überhaupt wechseln möchte oder Sie noch mehr Zeit für einen fundierten Vergleich benötigen? Kein Problem. Mit der Kündigungsfristverkürzung kann die reguläre dreimonatige Frist auf nur einen Monat reduziert werden. Alle wichtigen Informationen rund um die Kündigungsfristverkürzung haben wir kurz und kompakt für Sie zusammengefasst.
Die Vorteile der Kündigungsfristverkürzung
Möchten Sie den Versicherungsschutz Ihres Kunden ordentlich kündigen, gibt es vor allem eines zu beachten: die Einhaltung der Kündigungsfrist. Bei Produkten wie der Betriebshaftpflichtversicherung, Inhaltsversicherung oder Gebäudeversicherung beträgt diese in der Regel drei Monate. Mithilfe einer so genannten Kündigungsfristverkürzung wird die regulär dreimonatige Frist auf nur einen Monat reduziert.
Der Vorteil: Es steht noch nicht fest, ob ein Tarifwechsel vorteilhaft für Ihren Kunden wäre, und Sie benötigen mehr Zeit für den Tarifvergleich? Dann bietet eine Kündigungsfristverkürzung die Möglichkeit, den Tarif auch kurzfristig zu kündigen und vermeidet eine vorzeitige Kündigung. Denn: die Fristverkürzung setzt keine Kündigung voraus. Somit können Versicherungslücken ohne großen Mehraufwand vermieden werden.
Kündigungsfrist auf einen Monat reduzieren – So geht’s
Eine Kündigungsfristverkürzung kann formlos beim Versicherer beantragt werden. Dabei ist es egal, ob der Antrag telefonisch, per Brief oder via E-Mail erfolgt. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag noch vor Ablauf der regulären dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgt und vom Versicherer schriftlich bestätigt wird.
Achtung bei Neukunden: Möchten Sie eine Kündigungsfristverkürzung für den bestehenden Versicherungsschutz Ihres Neukunden beantragen, aber es besteht noch kein Maklermandat? Dann muss dem Antrag eine Handlungsvollmacht des Kunden beigelegt werden. Eine Vorlage der Handlungsvollmacht können Sie hier kostenlos runterladen.
Aufgepasst: Vorzeitige Kündigung seitens des Versicherers vermeiden
Wird eine Fristverkürzung beantragt, hat nicht nur der Versicherungsnehmer das Recht den laufenden Vertrag einen Monat vor Vertragsablauf zu kündigen – sondern auch der Versicherer. So kann eine Fristverkürzung vor allem bei schadenbelasteten Verträgen das Risiko auf Kündigung erhöhen.
Beispiel einer Kündigungsfristverkürzung
Der veraltete Geschäftsinhaltsvertrag eines Kunden läuft zum 31. Dezember aus. Um den Tarif wechseln zu können, müsste der Vermittler den Vertrag demnach spätestens bis zum 30. September kündigen. Da sich der Kunde jedoch auch Mitte September noch nicht für einen neuen Tarif entschieden hat, beantragt der Vermittler nach Prüfung der Rentabilitätsquote zunächst formlos per Mail eine Kündigungsfristverkürzung. Nach Bestätigung durch den Versicherer verschiebt sich die Kündigungsfrist vom 30. September auf den 30. November und der Kunde hat genug Zeit einen neuen Tarif auszuwählen, ohne sich einer möglichen Versicherungslücke auszusetzen.