Ab dem 1. August 2022 tritt die neue BRAO-Reform in Kraft. Sie regelt die Pflichten und Rechte von freien Berufen wie Rechtsanwälten, Patentanwälten und Steuerberatern. In diesem Zusammenhang werden auch neue Vorgaben für die Berufshaftpflicht eingeführt. Wir klären Sie über die Auswirkungen auf die Arbeit von Vermittlern auf.
Was bedeutet BRAO?

Die BRAO ist die Bundesrechtsanwaltsordnung. Sie regelt das Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater sowie anderer freier Berufe in Deutschland und schreibt vor, welche Rechte und Pflichten diese Berufsgruppen gegenüber Mandanten und Dritten zu beachten haben.

 

Was ändert sich durch die BRAO-Reform für Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater?

Mit der BRAO-Reform können Berufsausübungsgesellschaften der genannten Berufe künftig folgende Gesellschaftsformen wählen:

  • Gesellschaften nach deutschem Recht
  • Europäischen Gesellschaften
  • Weitere Gesellschaften, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie ERW-Vertragsstaaten möglich sind

Damit erweitert sich das Spektrum der nutzbaren Rechtsformen wesentlich. De facto bedeutet es, dass jeder Anwalt, Patentanwalt und Steuerberater künftig seine Rechtsform frei wählen darf.

So dürfen die genannten Berufsgruppen künftig auch auf Gesellschaftsformen wie KG, GmbH & Co. KG oder OHG zugreifen.

 

Was ändert sich durch die BRAO-Reform aus versicherungstechnischer Perspektive?

Je nach gewählter Rechtsform gelten andere Mindestversicherungssummen. Das müssen Vermittler künftig beachten.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Neuregelung: künftig sind alle Berufsausübungsgesellschaften dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Zuvor mussten nur Gesellschaften, die als Kapitalgesellschaften firmiert waren, eine Berufshaftpflicht abschließen. Personengesellschaften waren davon ausgenommen.

 

Was ändert sich durch die BRAO-Reform für Vermittler?

Am Inhalt und Umfang der Berufshaftpflichtversicherung ändert sich durch die BRAO-Reform nichts.

Was sich allerdings ändert: Wer hat sich zu versichern und in welcher Höhe. Hier müssen Vermittler bei ihren Kunden nachhalten.

 

Was müssen Vermittler künftig bei der Absicherung beachten?

Folgende Änderungen ergeben sich für Rechtsanwälte ab dem 01. August 2022:

Berufsausübungsgesellschaft

Nicht haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z. B. GbR, PartG)

  • Mindestversicherungssumme 500.000 EUR
  • Mindestjahreshöchstleistung 2-fach pro Gesellschafter/Geschäftsführer, jedoch mindestens 4-fach

Haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z. B. PartGmbB, GmbH, AG)

  • Mindestversicherungssumme (Grundsatz): 2,5 Mio. EUR
  • Mindestversicherungssumme (Freiwillige Erleichterung für „kleine“ Gesellschaften mit nicht mehr als 10 Berufsträgern): 1 Mio. EUR
  • Mindestjahreshöchstleistung: 1-fach pro Gesellschafter/Geschäftsführer, jedoch mindestens 4-fach

 

Rechtsanwalt/Patentanwalt

Nicht haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z. B. GbR, PartG)

  • Mindestversicherungssumme 250.000 EUR
  • Mindestjahreshöchstleistung 4-fach

Haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z. B. PartGmbB, GmbH, AG)

  • Mindestversicherungssumme 250.000 EUR
  • Mindestjahreshöchstleistung 4-fach

 

Folgende Änderungen ergeben sich für Steuerberater ab dem 01. August 2022:

Berufsausübungsgesellschaft

Nicht haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z. B. GbR, PartG)

  • Mindestversicherungssumme: 500.000 EUR
  • Mindestjahreshöchstleistung: 1-fach pro Gesellschafter/Geschäftsführer, jedoch mindestens 4-fach

Haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z. B. PartGmbB, GmbH, AG)

  • Mindestversicherungssumme: 1 Mio. EUR
  • Mindestjahreshöchstleistung: 1-fach pro Gesellschafter/Geschäftsführer, jedoch mindestens 4-fach

 

Wie können Vermittler die BRAO-Reform im Beratungsgespräch platzieren?
  1. Grundsätzlich gilt: Schnell und verbindlich auf die BRAO-Reform reagieren.
  2. Alle Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater, die in einer Personengesellschaft firmiert sind, anschreiben und auf die neue Reform und seine Auswirkungen hinweisen.
  3. Bestandskundendaten prüfen und analysieren, ob die bestehenden Verträge gemäß der neuen Reform noch passend sind. Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang: Sind die Mindestsummen noch hoch genug?
  4. Bei der Neukundenakquise: Register mit allen Rechtsanwälten, Patentanwälten und Steuerberater ziehen (etwa für eine bestimmte Stadt oder Region) und kontaktieren.

 

Was macht eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater aus?
  • Bei der Versicherungssumme ist insbesondere auch auf die Maximierung (p.a.) im jeweiligen Tarif zu achten
  • Eine Insolvenzverwaltertätigkeiten sollte in jedem Fall inkludiert sein, da viele Rechtsanwälte und Steuerberater diese Funktion in der Praxis ausführen
  • Als Zusatzbaustein empfiehlt sich sämtliche Risiken hinsichtlich des Datenschutzes abzudecken, da Cyberkriminalität immer weitreichender wird und Anwälte und Steuerberater mit besonders sensiblen Daten arbeiten