Anlagen und Maschinen gehören zur elementaren Ausstattung vieler Unternehmen. Um sie vor Schäden zu schützen, hilft eine Maschinenbruchversicherung. Alle wichtigen Infos dazu gibt es hier.

Handwerk, Landwirtschaft, produzierendes Gewerbe: Viele Unternehmen sind bei ihrem Geschäft auf Anlagen und Maschinen angewiesen. Anlagen und Maschinen benötigen nicht nur regelmäßige Wartung und Pflege, sondern auch bestmöglichen Versicherungsschutz.

Hier hilft eine Maschinenbruchversicherung. In diesem Beitrag erklären wir, warum die Maschinenversicherung wichtig ist und was Unternehmen im Schadenfall tun müssen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Maschinenbruchversicherung schützt die Anlagen und Maschinen von Unternehmen bei Schäden
  • Die Versicherung unterscheidet zwischen stationären und fahrbaren (transportablen) Maschinen und Anlagen sowie anderem technischen Gerät
  • Maschinen und Anlagen sind üblicherweise in Form einer Allgefahrendeckung geschützt

 

Was ist eine Maschinenbruchversicherung?

Die Maschinenbruchversicherung bietet Unternehmen einen umfassenden Schutz bei Schäden an Maschinen und Anlagen.

Die Maschinenversicherung unterscheidet zwischen stationären und fahrbaren (transportablen) Geräten. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt hierfür zwei Bedingungen:

Eine Maschinenversicherung ist vor allem dann unerlässlich, wenn Schäden aus betrieblicher Sicht existenzbedrohend sind, da die Wiederanschaffungskosten sehr hoch sind oder es durch den Ausfall zu einem Betriebsstillstand kommt.

Die Versicherung für Anlagen und Maschinen ist nicht nur für den konkreten Schadensfall relevant. Sie schützt auch die Bilanz des Unternehmens vor hohen Belastungen durch Schäden, Reparaturkosten oder (bei erweitertem Versicherungsschutz) vor wegfallenden Gewinnen aufgrund von Produktionsausfällen.

 

Für wen ist die Maschinenversicherung relevant?

Die Maschinenbruchversicherung eignet sich grundsätzlich für jedes Unternehmen mit hochwertiger technischer Ausstattung.

Ein wichtiger Entscheidungsfaktor ist die Unternehmensgröße. Während große Industriebetriebe in manchen Fällen in der Lage sind, einen Anlagen- oder Maschinenausfall durch die Aktivierung anderer Standorte oder Kapazitäten zeitweise zu kompensieren, können kleine und mittelständische Unternehmen in der Regel nicht auf solche Ressourcen zurückgreifen.

Wichtig: Viele Banken oder Leasinggesellschaften verlangen bei der Finanzierung oder dem Leasing einer Maschine oder Anlage eine Absicherung („Sicherungsschein“) in Form einer Maschinenbruchversicherung.

 

Ab wann und was schützt die Versicherung?

Eine Maschinenbruchversicherung versichert betriebsfertige Geräte aus Serienproduktion (keine Prototypen), die regelmäßig gewartet werden müssen. Die versicherten Maschinen dürfen nur für die gewerbliche Tätigkeiten verwendet werden, für die sie vorgesehen sind.

Die Maschinenbruchversicherung differenziert zwischen stationären Anlagen, fahrbaren oder transportablen Maschinen sowie anderem technischen Gerät.

 

Stationäre Maschinen

Stationäre Maschinen befinden sich dauerhaft und fest verbaut auf dem Betriebsgrundstück. Sie benötigen, im Gegensatz zu mobilen Geräten, deshalb auch einen anderen Versicherungsschutz – etwa keinen Diebstahlschutz.

Je nach Standort lassen sich stationäre Maschinen in die Inhaltsversicherung integrieren. Deshalb ist etwa das Feuerrisiko bei stationären Maschinenversicherungen in der Regel ausgeschlossen und wird über die Inhaltsversicherung gedeckt.

Zu stationären Maschinen und Anlagen gehören etwa:

  • Schweißautomaten
  • Transformatoren
  • Fräsen
  • Druckpressen
  • Waagen
  • Waschanlagen
  • Verpackungsmaschinen
  • Hebebühnen
  • Produktions- und Fertigungsanlagen
  • Windkraftanlagen
  • Biogasanlagen

 

Fahrbare und transportable Geräte

Mobile Geräte sind nicht fest mit dem Betriebsgelände verbunden oder verbaut. Ihr Versicherungsschutz umfasst daher auch Feuer und Diebstahl.

  • Landwirtschaftliche (Zug-)Maschinen wie z. B. Mähdrescher
  • Bagger
  • Hubwagen
  • Muldenkipper
  • Gabelstapler
  • Turmkräne
  • Planierraupen
  • Baumaschinen

 

Anderes technisches Gerät
  • Maschinelle Anlagen
  • Mobile Technik wie Werkzeuge (Sägen, Schleifen, Schneiden), Werkstücke oder Ersatzteile

 

Je nach Relevanz können Unternehmen beim Schutz durch eine Maschinenbruchversicherung üblicherweise zwischen zwei Varianten wählen:

  1. Maschinen-Pauschalversicherung: Die gesamte technische Einrichtung eines Betriebes ist versichert. Die Prämie deckt alle Anlagen und Maschinen pauschal ab. Es findet keine Unterscheidung bei der Wertigkeit einzelner Geräte statt. Ebenso ist keine konkrete Auflistung der Maschinen und kein Maschinenverzeichnet nötig. Diese Art der Versicherung ist in der Regel nur bei stationären Maschinen möglich.

 

  1. Maschinen-Einzelversicherung: Ein Unternehmen versichert nur einzelne Anlagen und Maschinen im Betrieb. Es sucht sich beispielsweise die relevantesten und wichtigsten aus und führt diese in einem Maschinenverzeichnis. Die Einzelversicherung ist für stationäre und mobile Maschinen üblich.

 

Welchen Versicherungsschutz bietet eine Maschinenversicherung?

Die Maschinenbruchversicherung bietet in der Regel eine Allgefahrendeckung oder All-Risk-Deckung. Konkret heißt das, dass alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden, versichert sind.

Kommt es zum Schadensfall, bedeutet das für viele Betrieb eine finanzielle Herausforderung. Manche Maschinenversicherungen versichern für bestimmte Maschinen auch den Ertragsausfall mit, der aufgrund eines Schadens entsteht. Andernfalls können Unternehmen auch eine zusätzliche Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen.

Für folgende Sachsubstanzschäden sind stationäre und transportable Maschinen mit einer Maschinenbruchversicherung versichert:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz von Dritten
  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung (außer durch Feuer bei einer stationären Maschine)
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Zerreißen infolge von Fliehkraft
  • Überdruck (außer durch Feuer bei einer stationären Maschine) oder Unterdruck
  • Sturm/Hagel, Frost oder Eisgang (Erdbeben und Überschwemmungen nur bei mobilen Geräten)
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz (nur bei mobilen Geräten)

 

Außerdem gesondert versichert:

  • bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub (nur bei mobilen Geräten)
  • bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage (nur bei mobilen Geräten)
  • durch Versaufen oder Verschlammen infolge von Wasserbaustellen (nur bei mobilen Geräten)

 

Wann greift der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz greift bei einem Totalschaden. In vielen Fällen erstattet die Versicherungen den Neuwert der versicherten Maschine(n), wenn der Schaden innerhalb des ersten Jahres nach Kauf oder Erhalt auftritt.

Andernfalls erhalten Unternehmen den Zeitwert, der sich aus dem Neuwert abzüglich Alter, Abnutzung und technischem Zustand ergibt. Aber auch schon bei Teilschäden sind die notwendigen Kosten für Reparatur, Neu- oder Leihgeräte oder die Übernahme der Leasingrate gedeckt.

Für jede versicherte Maschine gilt ein festgelegter Selbst- oder Mindestselbstbehalt. Darüber hinaus lässt sich individuell eine prozentuale Selbstbeteiligung festhalten. Es gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag.

 

Wo liegen die Grenzen einer Maschinenbruchversicherung?

Auch bei der Maschinenversicherung gibt es Grenzen. So schützt sie in der Regel nicht, wenn…

  • Maschinen verschleißen (wobei ein daraus resultierender Folgeschaden versichert ist),
  • es zu einer vorsätzlichen Beschädigung der Maschinen und Anlagen durch den Versicherungsnehmer oder einen Repräsentanten kommt,
  • Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, Revolution oder Aufstand entstehen,
  • bei Schäden durch innere Unruhen (gesondert versicherbar),
  • bei Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder Radioaktivität,
  • bei Schäden durch Erdbeben, Hochwasser und Überschwemmung,
  • bei Schäden durch Diebstahl (gesondert versicherbar),
  • beim Einsatz einer reparaturbedürftigen Sache sowie
  • bei vorab bekannten Mängeln.

Eine Maschinenbruchversicherung versichert zudem keine Fahrzeuge, die ausschließlich bei der Beförderung von Gütern und Personen auf öffentlichen Straßen zum Einsatz kommen. Dazu gehören beispielsweise Busse, LKW oder KFZ, aber auch Wasser- und Luftfahrzeuge.

 

Welcher Wert wird bei einer Maschinenbruchversicherung versichert?

Der Wert der Maschinenbruchversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Schadensfall. In der Regel kommen Versicherer für die Reparaturkosten auf. Ist die Maschine irreparabel zerstört, bekommen Unternehmen deren vollständigen Wert erstattet, abhängig von Alter und Art der Maschine.

Je nach Maschinenversicherung gelten verschiedene Regelungen. Stationären Anlagen umfassen etwa folgende Schäden:

  • In den ersten zwei Jahren nach Neuanschaffung ist der Neuwert der Maschine oder Anlage gedeckt
  • Ab dem dritten Jahr wird der Zeitwert erstattet, mindestens aber 50% des Neuwerts

Fahrbaren Maschinen umfassen z. B. folgende Schäden:

  • Im ersten Jahr nach der Neuanschaffung ist der Neuwert gedeckt
  • Ab dem zweiten Jahr wird der Zeitwert erstattet, mindestens aber 50% des Neuwerts

In manchen Fällen bieten Versicherer auch eine GAP-Deckung oder Differenz-Deckung an. Das ist insbesondere für geleaste oder finanzierte Maschinen und Anlagen relevant. Die GAP-Deckung sichert im Schadensfall die Lücke zwischen der Entschädigungsleistung und dem noch offenen Restwert ab.

 

Klassische Schadensfälle

Maschinen sind dauerhaft Wasser, Hitze, Druck oder Feuchtigkeit ausgesetzt. Und auch der Arbeitsalltag in vielen Unternehmen ist hektisch und Produktionen sind termingebunden. Schäden passieren deshalb schnell.

Stationäre Maschinen
  • Einer Mitarbeiterin eines Unternehmens unterläuft ein Bedienungsfehler bei einer Sägemaschine. Dadurch ist die Mechanik beschädigt. Die Maschine ist aufgrund des Schadens nicht mehr einsatzfähig und muss repariert werden. Die Reparaturkosten sind von der Maschinenbruchversicherung gedeckt.
  • Aufgrund eines Materialfehlers ist der Schleifstein einer Schleifmaschine beschädigt. Der zuständige Mitarbeiter bemerkt den Fehler erst am Ende seines Arbeitstags. Der Schleifstein muss vollständig ausgetauscht werden. Für den Austausch und die Neuanschaffungen kommt die Maschinenversicherung des Unternehmens auf.
  • Eine Maschine ist nicht fachgemäß zusammengebaut worden. Aufgrund des Montagefehlers kommt es zu einem Getriebeschaden, der einer Reparatur Bedarf. Die Maschinenversicherung deckt die Reparatur der Maschine.

 

Mobile Maschinen
  • Es ist Erntezeit und eine Landwirtin ist mit seinem Mähdrescher auf einem Weizenfeld unterwegs. Sie übersieht ein weggeworfenes Fahrrad, das sich im Mähwerk des Mähdreschers verfängt. Die Dreschtrommel ist stark beschädigt. Die Kosten für die unverschuldete Beschädigung übernimmt die Maschinenbruchversicherung.
  • Auf einer Baustelle ist ein Kran im Einsatz. Aufgrund einer zu schweren Last kippt der Kran um. Turm und Ausleger sind aufgrund der Ungeschicklichkeit so stark beschädigt, dass der Kran nicht mehr reparabel ist. Die Maschinenbruchversicherung übernimmt die Kosten für die Neuanschaffung.
  • Unbekannte zerstören mutwillig einen Gabelstapler. Daraufhin tritt Flüssigkeit aus dem Tank. Der Besitzer meldet den Vandalismusschaden und die Maschinenversicherung kommt für den Schaden auf.

 

So finden Sie den passenden Tarif

Um die optimale Maschinenbruchversicherung zu finden, empfiehlt sich ein umfassender Tarifvergleich. Mit der Thinksurance Beratungsplattform lassen sich alle relevanten Tarife einfach gegenüberstellen. Über den Tarifrechner können fahrbare und stationäre Maschinenbruchversicherungen folgender Versicherer verglichen werden:

  • Basler
  • Inter
  • Mannheimer
  • Zurich

Der gewünschte Versicherer ist nicht dabei? Kein Problem: Tarife weiterer Versicherer können ohne Mehraufwand über die Thinksurance Ausschreibungsplattform angefragt werden.

 

Fazit: Die Maschinenbruchversicherung schützt wichtiges Gut

Anlagen und Maschinen gehören zur elementaren Grundausstattung vieler Unternehmen. Stehen sie still oder sind beschädigt drohen schnell Schäden, die existenzbedrohend sein können. Denn ohne Anlagen und Maschinen läuft in der Regel nichts. Ein fehlender Versicherungsschutz hat fatale Folgen.

Mit einer Maschinenbruchversicherung können Unternehmen diesen Risiken effektiv vorbeugen. Der Versicherungsschutz passt sich dabei flexibel an die jeweiligen Bedingungen der Betriebe an.