Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte: Sie alle tragen viel Verantwortung und haften für ihre Entscheidungen. Kommt es zum Schadensfall ist eine Absicherung für Manager und Unternehmen wichtig. Hier kommt die D&O-Versicherung ins Spiel.

95% der Manager in Deutschland sind sich laut einer Markel-Umfrage nicht über den Umfang ihrer Haftung bewusst. Das ist fatal. Denn als Entscheidungsträger tragen sie viel Verantwortung und sind für ihre Entscheidungen verantwortlich.

Weltweit gehören die Haftungsregelungen für Führungskräfte bei Pflichtverletzungen in Deutschland zu den strengsten. Eine aktuellen Studie der Allianz Global Corporate & Specialty zeigt, dass die Risiken durch Haftungs- und Schadenersatzklagen seit Jahren steigen.

All das macht deutlich: Manager und Unternehmen müssen im Schadenfall versichert sein. Hier hilft die Directors & Officers Liability Insurance – kurz D&O-Versicherung.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema D&O.

 

Das Wichtigste in Kürze
  • Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Unternehmen für ihr Management abschließen können oder die Manager persönlich für sich selbst abschließen
  • Der Versicherungsschutz schützt vor Schadensansprüchen des Unternehmens (Innenhaftung) und von Dritten (Außenhaftung)
  • Bei Managern ist im Schadensfall das Privatvermögen durch eine D&O-Versicherung geschützt
  • Für Unternehmen bietet die Versicherung den Schutz der Bilanz sowie vor Imageverlusten infolge von Rechtsstreitigkeiten

 

Was ist eine D&O-Versicherung?

D&O steht für Directors and Officers Liability Insurance. Diese Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können Unternehmen zugunsten ihrer Führungskräfte und Entscheidungsträger abschließen.

Als Versicherungsfallprinzip gilt die erste schriftliche Anspruchserhebung (Claims-Made-Prinzip) durch den Geschädigten. Manager können auch eine persönliche D&O abschließen, die sie bezahlen und die nur sie schützt.

Bei den versicherten Personen einer D&O handelt es sich in der Regel um Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder Beiräte. Oftmals fallen darunter auch entsprechende Organe von Tochterunternehmen.

Der D&O-Versicherungsschutz umfasst das Management und seine Tätigkeiten daher vor Schadensansprüchen des Unternehmens (Innenhaftung) und von Dritten (Außenhaftung).

Das Risiko des Claims-Made-Prinzips wird oftmals unterschätzt und ist vor allem in Sachen Nachhaftung relevant.

Denn ein Versicherungsfall liegt demnach nicht schon dann vor, wenn die Führungskraft eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat, sondern erst zu dem Zeitpunkt, wenn das Unternehmen gegenüber der Führungskraft wegen des Schadens Ansprüche erhebt, etwa in Form eines Schadensersatzprozesses.

Bei gesetzlichen Haftungsansprüchen gelten lange Verjährungsfristen. Zwischen dem betreffenden Haftungsfall und dem Versicherungsfall kann demnach ein Zeitraum von mehreren Jahren liegen.

 

Wieso ist eine D&O-Versicherung wichtig?

Klagen gegen das Management von Unternehmen haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Das liegt etwa an neuen gesetzgeberischen Entwicklungen, zunehmenden Sammelklagen, Insolvenzen, neuen politischen Herausforderungen sowie schadensrelevanten Entwicklungen im Ausland.

Die Allianz hat ermittelt, dass ihre Schadenmeldungen bei D&O-Versicherungen zwischen 2014 und 2018 um 47% gestiegen sind. Eine fehlende Versicherung kann für das Management schwerwiegende Folgen haben.

Für Schäden können Personen mit Entscheidungsgewalt innerhalb eines Unternehmens zur Verantwortung gezogen werden – und sie haften im Ausnahmefall mit ihrem Privatvermögen.

Das führt im schlimmsten Fall zur Privatinsolvenz des Managers, zur Belastung der Bilanzen des Unternehmens sowie Reputations- und Vertrauensverlusten für beide. Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Akteure mit einer D&O-Versicherung absichern.

 

Worin unterscheiden sich persönliche und eine D&O-Versicherung für Unternehmen?

Eine D&O-Versicherung kann aus zwei Perspektiven abgeschlossen werden: Das Unternehmen schließt eine Versicherung für sein Management ab oder jede Führungskraft versichert sich durch eine persönliche D&O-Versicherung.

In der Regel haftet immer das Unternehmen mit seiner Bilanz im Schadensfall. Über die gesetzliche Haftung der Geschäftsführer ist das Unternehmen (bzw. deren Gesellschafter) berechtigt etwaige Bilanzverluste als Schadensersatz von den Geschäftsführern zu fordern.

 

Die Unternehmens-D&O

Bei der Unternehmens-D&O schließt das Unternehmen die Versicherung für seine Führungsorgane ab. Sie fungiert als Bilanzschutz für das Unternehmen. Denn wenn die Schadensersatzansprüche die finanziellen Mittel der in Anspruch genommenen Organe übersteigen, gehen diese Forderungen als Folge auf die Unternehmen über. Das belastet die Unternehmensbilanz.

Neben wirtschaftlichen Schäden können für Unternehmen auch erhebliche Imageschäden aus langwierigen Gerichtsprozessen entstehen. Eine diskrete Handhabung in Folge einer gut konzipierten D&O-Versicherung verhindert das.

 

Die persönliche D&O

Bei der persönlichen D&O-Versicherung versichert sich der Manager selbst mit einer Versicherung. Die Deckungssumme steht allein dem versicherten Entscheidungsträger zur Verfügung. Sie muss nicht mit anderen Organmitgliedern geteilt werden.

Manager stellen sich damit unabhängig vom Versicherungsschutz der D&O-Versicherung des Unternehmens auf. Darauf haben sie keinen Einfluss. Sie können nicht über Parameter wie z. B. Höhe der Deckungssumme oder Ausgestaltung des Bedingungswerkes entscheiden.

Eine persönliche D&O schützt sie vor den finanziellen privaten Folgen, die im äußersten Fall bis zu Privatinsolvenz führen können.

In Bezug auf die Nachhaftung bei der persönlichen D&O gibt es kein festgelegtes Prozedere seitens der Versicherer. In vielen Fällen schränken Versicherer ihren Versicherungsschutz ein. Üblich sind Zeiträume von drei oder sechs Jahren.

Sollten mithin nach diesem Zeitpunkt Ansprüche geltend gemacht werden, die noch nicht verjährt sind, besteht kein Versicherungsschutz für Führungskräfte. Durch gesonderte Absprache kann jedoch eine unbegrenzte und unverfallbare Nachhaftung mit dem Versicherer vereinbart werden.

 

Welche Schäden deckt die D&O-Versicherung ab?

Eine D&O-Versicherung umfasst diese Haftungsformen:

  1. Sie versichert das Management bei der Innenhaftung gegenüber Ansprüchen des eigenen Unternehmens. Das umfasst alle Forderungen, die die Gesellschaft an das Management oder Führungskräfte stellt.
  2. Sie versichert das Management bei der Außenhaftung gegenüber Dritten. Das betrifft Forderungen von Geschäftspartnern, anderen Unternehmen, Kunden, Lieferanten oder Behörden.

Mit diesen beiden Fällen deckt die D&O-Versicherung die Tätigkeitsfelder des Managements ab. Dabei greift auch bei der D&O-Versicherung üblicherweise die Maximierung der Deckungssumme. Die vereinbarte und ausgewiesene Versicherungssumme kann grundsätzlich 1-fach oder 2-fach zur Verfügung stehen.

Das bedeutet z. B. bei einer Deckungssumme von 2,5 Millionen Euro, die 2-fach maximiert ist:

Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 2,5 Mio. Euro. Für alle Schäden des Versicherungsjahres stehen jedoch max. 5 Mio. Euro zur Verfügung. So kann die Versicherungssumme z. B. für die notwendigen Abwehr- und Verteidigungskosten vor Gericht aufgewandt werden sowie für die eigentliche Schadensersatzleistung.

Versicherungsschutz besteht bei jeglichen Pflichtverletzungen der versicherten Person. Ausnahmen gibt es, wenn die Schäden wissentlich oder mit Vorsatz entstanden sind. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Deckungsschutz entfallen – je nach gewählter D&O-Versicherung.

Diesen Wissentlichkeitsausschluss haben alle Versicherungsbedingungen einer D&O gemein. In diesen Fällen greift der Versicherungsschutz nicht.

 

Was schützt eine D&O-Versicherung?

Management und Unternehmen – beide profitieren von einer D&O-Versicherung. Bei Managern stehen die persönlichen Risiken im Vordergrund. Bei Unternehmen die eigene Bilanz sowie Image und Reputation.

Außerdem wirkt eine D&O-Versicherung deeskalierend. Streiten sich Arbeitgeber und Manager juristisch, ist ihr Verhältnis meist schon zerrüttet. Eine Versicherung hilft bei der Deeskalation.

Managern bietet der Schutz folgende Vorteile:

  • Das Privatvermögen ist im Schadens- und Haftungsfall geschützt
  • Der Versicherungsschutz umfasst alle Organmitglieder
  • Der Schutz kann in manchen Fällen bereits ab einfacher Fahrlässigkeit greifen
  • Manager behalten ihre Entscheidungsfreudigkeit durch die Rückendeckung einer D&O-Versicherung und bringen Unternehmen somit weiter

Unternehmen bietet der Schutz folgende betrieblichen Vorteile:

  • Schutz von Reputation und Image im Schaden- und Haftungsfall durch Vermeidung von Gerichtsverfahren
  • Der Schutz der Unternehmensbilanzen
  • Die Existenz des Unternehmens ist geschützt, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können
  • Das Verhältnis von Management und Gesellschaft bleibt intakt und wird nicht durch langjährige Gerichtsverfahren belastet
  • Die Rückwärtsdeckung schützt Unternehmen vor unbekannten Pflichtverletzungen der versicherten Person, die vor Vertragsbeginn begangen wurden und nun zum Versicherungsfall werden
  • Eine D&O ermöglicht eine schnelle und außergerichtliche Einigung, die nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen wird, da Anwaltskosten sowie Kosten für ein Schiedsgerichts- oder Schlichtungsverfahren in der Regel gedeckt sind

 

Wer sollte über eine D&O-Versicherung nachdenken?

Eine D&O-Versicherung ist für Unternehmen und das Management relevant.

Es kommt häufig auf folgende betriebliche Faktoren an:

  • Unternehmensgröße
  • Unternehmensform
  • Branche

Startups und defizitäre Unternehmen erhalten in Ausnahmefällen keinen Versicherungsschutz. Schwer zu versichernde Branchen sind etwa Finanzdienstleister, Schifffahrtsunternehmen oder Bauträger.

Auch gemeinnützige Organisationen wie Stiftungen unterliegen einer persönlichen Haftung. Sie können durch eine D&O-Versicherung ebenfalls geschützt werden.

Diese Personengruppen sind in der Regel durch eine D&O-Versicherung geschützt:

  • Ehemalige, gegenwärtige und künftige Mitglieder des Vorstandes
  • Ehemalige, gegenwärtige und künftige Mitglieder der Geschäftsführung
  • Ehemalige, gegenwärtige und künftige Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Ehemalige, gegenwärtige und künftige Mitglieder des Verwaltungsrats und Vertretung
  • Leitende Angestellte
  • Compliance Officer
  • Generalbevollmächtigte
  • Zollbeauftragte

Für diese Rechtsformen kann in der Regel eine D&O-Versicherung abgeschlossen werden:

  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien
  • GmbHs
  • GmbH & Co. KGs
  • gemeinnützige GmbHs
  • offene Handelsgesellschaften
  • Kommanditgesellschaften
  • Stiftung
  • eingetragene Genossenschaft
  • Vereine (e.V.)
  • Verbände

Exakte Zahlen zur Verbreitung von D&O-Versicherung gibt es nicht. Der auf D&O spezialisierte Versicherer VOV schätzt, dass mehr als 95% aller Konzernvorstände heute eine entsprechende Police haben. Bei mittleren Unternehmen seien es 60% der Geschäftsführer, in kleinen Betrieben rund 40%.

 

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Je nach Tarif, Versicherer und gewünschtem Umfang unterscheiden sich die Kosten für eine D&O-Versicherung. Als grobe Faustregel für die Höhe der Versicherungssumme eignen sich die Bilanzkennzahlen.

Daneben gibt es weitere Parameter, die bei der Bestimmung herangezogen werden können:

  • Individuelle Risiken der Tätigkeit
  • Branchenrisiken
  • Jahresumsatz des Unternehmens
  • Alter des Unternehmens
  • Internationalität des Unternehmens (Auslandsgeschäft und Niederlassungen)

Auch Vergleichsrechner können eine Hilfe bei der Bestimmung einer Versicherungssumme sein.

 

Was sind typische Versicherungsfälle?

Die Versicherungsfälle bei D&O-Versicherungen umfassen sämtliche Tätigkeitsfelder des Managements, sowohl des operativen als auch strategischen Geschäfts.

Zu den häufigsten Fällen gehören Insolvenz- und Reputation-Schäden sowie Vermögensschäden durch Unternehmensverschmelzungen. Grundsätzlich gibt es drei Haftungsquellen:

  1. Organisationsverschulden: Darunter fallen fehlende Unternehmensstrukturen mit klarer Aufgabendefinition und Kompetenzverteilung innerhalb des Unternehmens. Außerdem das Versäumnis eines funktionierenden Risikomanagements sowie grundsätzlichen Fehleinschätzungen die Unternehmensrisiken betreffend.
  2. Auswahlverschulden: Dazu gehören die nicht sorgfältige Auswahl von Personal oder Dienstleistern, aber auch Investitionsentscheidungen, die auf mangelhafter Datengrundlage oder ohne die Berücksichtigung aktueller Marktlage, Trends und Kosten-Nutzen-Aspekte getroffen werden.
  3. Überwachungsverschulden: Hierzu gehören vorrangig fehlende Kontrollmechanismen und die daraus resultierenden Schadensansprüche. Auch das Versäumen von Fristen kann viel Geld kosten.

Aus diesen drei Bereichen ergeben sich u. a. folgende Versicherungsfälle für die Bereiche Innen- und Außenhaftung:

Innenhaftung

  • Bilanzhaftung während der Gründungsphase
  • Erwerb ungeeigneter Anlagen (z. B. Maschinen oder IT-Infrastruktur)
  • Kreditgewährung ohne die üblichen Sicherheiten
  • Warenlieferung ohne ausreichende Sicherheiten
  • Verstoß gegen Kapitalerhaltungspflicht
  • Verspätete Stellung des Insolvenzantrages
  • Verkauf von Unternehmen(-steilen) unter Wert
  • Beteiligungserwerb ohne vorherige Due Diligence

 

Außenhaftung

  • Formfehler bei der Vertragsausgestaltung mit Dritten
  • Verstoß gegen Wettbewerbs- und Markenrechte
  • Ansprüche des Insolvenzverwalters
  • Rückforderung von Fördermitteln
  • Verstöße gegen Zollbestimmungen
  • Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nicht-Nachkommen von Forderungen gegenüber Dritten
  • Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung

 

Wo liegen die Grenzen der D&O-Versicherung?

Grundsätzlich greift die D&O-Versicherung nicht, wenn die Schäden wissentlich oder mit Vorsatz entstanden sind. Bei grober Fahrlässigkeit kann dies ebenfalls der Fall sein.

Daneben gibt es Grenzen bezüglich der Leistung. Beispiele dafür sind:

  • Beweislastumkehr: Damit die D&O-Versicherung greift, muss der Anspruch begründet sein. Ein Fehlverhalten muss durch den Anspruchsteller nachgewiesen werden. Im Schadensfall findet dann oftmals die Beweislastumkehr statt. Das Management muss nachweisen, dass die getroffene Entscheidung trotz Eintritt des Schadens die richtige Entscheidung war.
  • Kompromiss statt Schadenregulierung: In vielen Fällen finden die Akteure vorab einen Kompromiss, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Jedoch sind auch Gerichtskosten im Rahmen der D&O mitversichert, etwa für Anwälte.
  • Dienstleistungsausschuss: D&O-Versicherungen greifen in der Regel nicht bei Schäden im operativen Geschäft

 

Wie lässt sich die D&O-Versicherung erweitern?

Bei einer D&O-Versicherung gibt es vor allem auf Unternehmensseite verschiedene Zusatzbausteine, deren Ergänzung für Versicherungsnehmer sinnvoll sein kann. Dazu gehören etwa:

  • Straf-Rechtsschutzdeckung
  • E&O-Versicherung (Error & Omissions)
  • Selbstbehalts-Deckung
  • persönliches Abwehrkostenzusatzlimit je Versicherungspartner

 

Fazit: Relevanz der D&O-Versicherung

Je nach Unternehmensgröße und -branche gehört die D&O-Versicherung zum wichtigsten Schutz für Unternehmen sowie Vorstände, Manager und Entscheidungsträger. Denn ihr kommt eine Doppelfunktion zu.

Unternehmen haben durch die D&O ein Schutz ihrer Bilanzen sowie ein Schutz vor Image- und Reputationsschäden, die in manchen Fällen genau so schwer wiegen können.

Manager sind durch die D&O vor persönlichen finanziellen Folgen versichert und behalten durch die Rückendeckung einer Versicherung ihre Entscheidungsfreudigkeit. Davon profitiert sowohl das Management als auch die Gesellschaft.

Vor dem Hintergrund weltweit zunehmender Schadensfälle und einem herausfordernden wirtschaftlichem und regulatorischem Umfeld bietet die D&O-Versicherung optimalen Schutz.