So vielfältig das Tätigkeitsfeld eines Hausmeisters ist, so vielfältig können auch die verursachten Schäden sein. Hausmeister kümmern sich neben einfachen Instandhaltungs-, Reinigungs- sowie Wartungsarbeiten beispielweise auch oft um Reparaturen oder den Winterdienst. Welche Schadensrisiken bestehen und was Vermittler bei der Absicherung beachten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Immobilienbesitz verpflichtet. Unter anderem auch zur Instandhaltung, Wartung, Pflege oder zur Wahrung der Verkehrssicherungspflichten. Zudem sorgt ein gutes Immobilienmanagement für Wertstabilität oder -steigerung. Kein Wunder also, dass sich Immobilienbesitzer für diese Aufgaben Unterstützung suchen und die Nachfrage nach professioneller Durchführung dieser Arbeiten durch Hausmeisterservicebetriebe seit Jahren steigt. Statista zufolge sind aktuell mehr als 28.000 umsatzsteuerpflichtige Hausmeisterservices in Deutschland tätig¹ – Tendenz steigend. Hinzu kommen noch die Betriebe, die im Bereich Hausmeisterdienste einen Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro erwirtschaften, also nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Aufgrund des diversen Aufgabenfelds unterliegt diese wachsende Zielgruppe jedoch auch einem hohen Schadensrisiko. Ohne passenden Versicherungsschutz kann ein Schaden schnell zu Kosten in Millionenhöhe führen und im schlimmsten Fall die Existenz des Hausmeisters gefährden.

 

¹ Statista 2020

 

Die wichtigsten Versicherungen für Hausmeister

Personen- und Sachschäden, Rechtsstreitigkeiten sowie Eigenschäden können hohe Kosten nach sich ziehen. Um Ihre Kunden umfassend abzusichern, ist der Abschluss folgender Versicherungen unverzichtbar:

 

Betriebshaftpflichtversicherung

Arbeiten mit Maschinen und Geräten, Reparaturen, Gartenpflege sowie Treppenreinigung – Die vielfältigen Tätigkeiten eines Hausmeisters bieten zahlreiche Risiken. Deshalb ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine unverzichtbare Absicherung. Sie schützt Ihren Kunden vor existenzgefährdenden Schadenersatzforderungen, wenn Dritte durch dessen Tätigkeit einen Schaden erleiden. Abgedeckt sind Personen- und Sachschäden sowie finanzielle Folgeschäden.

Profitipp: Je komplexer die Tätigkeiten sind, desto höher ist das Schadenpotenzial. Daher sollten Sie darauf achten, dass die tatsächlich durchgeführten handwerklichen Tätigkeiten (z. B. Schweißarbeiten, Winterdienst, Dachdeckerarbeiten, Installationsarbeiten) in der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen sind.

Ebenfalls wichtig: Eine ausreichend hohe Deckungssumme. Um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein, empfehlen wir eine Deckung von mindestens 5 Millionen Euro.

 

Inhaltsversicherung

Durch die Inhaltsversicherung ist das betriebliche Eigentum des Hausmeisters versichert. Zum betrieblichen Eigentum gehören etwa:

  • Lagerbestände
  • Geschäftliche Einrichtung
  • Werkzeuge
  • Vorräte

Hausmeister haben eine Vielzahl an teuren Werkzeugen im Einsatz oder auf Vorrat. Um jederzeit einen geregelten Betriebsablauf gewährleisten zu können, muss das betriebliche Eigentum gegen Gefahren – zum Beispiel äußere Einflüsse, wie Feuer, Sturm, Hagel, Leistungswasser oder Einbruchdiebstahl – abgesichert werden.

Profitipp: Achten Sie auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme in der beinhalteten Außenversicherung. Denn insbesondere das Werkzeug des Hausmeisters wird häufig zum Einsatzort mitgenommen.

 

Maschinenbruchversicherung

Kehrmaschine, Aufsitzrasenmäher und Minibagger sind nur einige der Maschinen, die bei der Arbeit von Hausmeisterdiensten zum Einsatz kommen können.

Die Anschaffungskosten – egal ob finanziert oder geleast – dieser Maschinen lohnen sich für Ihren Kunden nur, wenn diese auch einsatzbereit sind. Das gilt auch für gemietete Maschinen.

Mit einer Maschinenbruchversicherung können sowohl mögliche Reparaturkosten bei Beschädigungen als auch die Anschaffung einer neuen Maschine nach einem Totalschaden abgesichert werden.
Der Versicherungsschutz kann ganz auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt werden und unter anderem folgende Schäden abdecken:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Kurzschluss
  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Brand, Blitzschlag, Sturm, Frost und Überschwemmungen
  • Vorsatz Dritter, z.B. Mutwillige Beschädigung
  • Öl- oder Schmiermittelmangel

Profitipp: Berücksichtigen Sie die Versicherungssumme der versicherten Maschinen bei der Ermittlung der Inhaltsversicherungssumme, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.

 

Rechtsschutzversicherung

Hausmeister haben täglich mit diversen Auftraggebern, Kunden, Anwohnern und Lieferanten zu tun. Dabei können schon kleine Unstimmigkeiten schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Eine Firmenrechtsschutzversicherung schreitet in solchen Fällen ein und übernimmt unter anderem die anfallenden Kosten für Fachanwälte und den Gerichtsprozess.

Abhängig vom individuellen Risiko des Hausmeisters kann es sich zusätzlich lohnen, folgende Absicherungsbausteine in den Rechtsschutz zu inkludieren:

  • Rechtsschutz als Arbeitgeber unterstützt bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit eigenen Mitarbeitern. Sie greift, wenn es zum Beispiel um Abmahnung, Kündigung, Weihnachtsgeld- oder Urlaubsansprüche geht.
  • Verkehrsrechtsschutz bietet Schutz bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit auf den Betrieb zugelassenen Motorfahrzeugen sowie Anhängern. Auch berechtigte Fahrer dieser Fahrzeuge sind versichert.
  • Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine Erweiterung zum einfachen Straf-Rechtsschutz. Er bietet zusätzlichen Schutz bei Rechtsstreitigkeiten aus Strafverfahren, bei denen Vorsatz vorgeworfen wird. Der Versicherungsschutz besteht, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.

 

Autoinhaltsversicherung

Ihr Kunde transportiert oder lagert teure Werkezuge sowie Maschinen im Firmenfahrzeug? Dann lohnt sich der Abschluss einer Autoinhaltsversicherung. Sie sichert Transportgut wie Waren oder Werkzeuge im eigenen Fahrzeug ab. Zu den versicherten Risiken zählen beispielsweise:

  • Transportunfall
  • Raub
  • Einbruchdiebstahl sowie höhere Gewalt
  • Be- und Entladen, bei Notbremsung oder Ausweichmanöver

Profitipp: Prüfen Sie, wie das Firmenfahrzeug in der Nacht gesichert bzw. wo es abgestellt wird. Je nach Verwahrungsort kann bei nächtlichem Einbruchdiebstahl eine deutlich höhere Selbstbeteiligung anfallen.

 

KFZ-Flottenversicherung

Besitzt der Hausmeister mehrere versicherungspflichtige Firmenfahrzeuge, bietet sich die Absicherung der Fahrzeuge in einem KFZ-Flottenvertrag an. Die Absicherung mehrerer Fahrzeuge über eine Flottenversicherung ist häufig günstiger, als alle Fahrzeuge einzeln abzusichern. Bereits ab zwei ziehenden, gewerblich genutzten Fahrzeugen (z. B. PKW, LKW) können Sie diese für Ihren Kunden abschließen. Über eine Flottenversicherung kann der Versicherungsschutz individuell gestaltet werden. Der grundsätzliche Umfang teilt sich auf in:

  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung

Je Fahrzeug kann der Versicherungsschutz individuell ausgestaltet werden. Beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Selbstbeteiligung bei Teil- und Vollkaskoschutz
  • Einsatz der Fahrzeuge im Winterdienst
  • GAP-Deckung für geleaste Fahrzeuge
  • Rabattschutz
  • Versicherungsschutz im Ausland

Profitipp: Einige Versicherer gewähren Sonderrabatte /-einstufungen für ein oder mehrere vom Geschäftsführer genutzte PKW. Hier sind Rabatte in Höhe von 20% bzw. eine Sondereinstufung in die SF-Klasse 16 für das entsprechende Fahrzeug marktüblich.
Achten Sie bei bestehenden Verträgen und neuen Angeboten zur KFZ-Flottenversicherung darauf, dass die Einstufung als „Geschäftsführerfahrzeug“ für das richtige Fahrzeug berücksichtigt ist.

 

Zusatztipp

Um im Schadenfall rundum abgesichert zu sein, braucht ein Hausmeister nicht nur die passenden Versicherungen, sondern auch eine tragbare Selbstbeteiligung. Daher sollte der Betrag nicht höher sein, als Ihr Kunde auch tatsächlich problemlos aufbringen kann. Empfehlenswert ist eine möglichst geringe Selbstbeteiligung.

 

Schadenbeispiele
Schadenersatz aufgrund unvollständiger Schneeräumarbeiten

Ein Hausmeister hat vergessen, die Einfahrt vor dem Betriebsgebäude zu streuen. Ein Passant rutscht aus, bricht sich das Bein und fordert Schmerzensgeld. Es entsteht ein Personenschaden in Höhe von 25.000 €, wofür der Hausmeister haftbar gemacht wird. In diesem Fall springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein und übernimmt die anfallenden Forderungen.

 

Beschädigung eines Rasenmähers führt zu Rechtsstreit

Fremde Personen beschädigen den Rasenmäher des Hausmeisters. Dieser möchte vor Gericht nun Schadensersatz erwirken. Es kommt zum Rechtsstreit. Die zuvor abgeschlossene Rechtsschutzversicherung kommt für die Anwalts- und Prozesskosten auf.

 

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