Es ist wieder so weit: bis zum 30. November können Unternehmen ihre gewerbliche Kfz-Versicherung kündigen – die ideale Gelegenheit für Gewerbemakler bestehende Verträge zu prüfen und Firmen und Selbstständige auf einen Wechsel anzusprechen. Unser Gewerbetipp des Monats hilft beim Wechsel der Kfz-Versicherung im Gewerbe.

Stichtag 30. November: Dieses Datum sollten sich Vermittler und Makler im Bereich der Gewerbeversicherungen merken. Da die Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen im Gewerbebereich üblicherweise 1 Monat beträgt, können Selbstständige und Unternehmen die Kündigung ihrer Versicherung bis Ende November bei ihrem Versicherer einreichen.

Damit ist die neue Versicherungspolice pünktlich zum Start des neuen Geschäftsjahres am 01. Januar in den Büchern vermerkt. Im Folgenden erfahren Gewerbemakler, worauf es beim Wechsel der Kfz-Versicherung im Gewerbe ankommt.

Darum ist die Wechselsaison für die Kfz-Versicherung im Gewerbe wichtig

Für Gewerbemakler bietet die Wechselsaison der Kfz-Versicherungen im Gewerbe in jedem Jahr neue Vertriebspotenziale. Denn: Insgesamt werden laut Statista knapp 5,2 Millionen Fahrzeuge in Deutschland für gewerbliche Zwecke genutzt und oftmals verspricht ein Wechsel bessere Vertragskonditionen für den Kunden.

Ob für Betriebe und Selbstständige eine gewerbliche Kfz-Versicherung infrage kommt, hängt auch von der überwiegenden Nutzung ab. Bei folgender Nutzung kommt ein gewerblicher Kfz-Versicherungsschutz zum Einsatz:

  • Mit dem Fahrzeug wird Geld verdient, wie etwa bei der Personenbeförderung
  • Das Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen eines Unternehmens
  • Mit dem Fahrzeug werden berufliche Fahrten unternommen, wie etwa bei Handwerkern
5,2 Millionen Fahrzeuge
werden laut Statista in Deutschland gewerblich genutzt

In vielen Fällen sind die Grenzen fließend und eine gewerbliche Kfz-Versicherung unterscheidet sich von Fall zu Fall. Gewerbemakler sollten also genau prüfen, welche Rahmenbedingungen gegeben sind und welche Leistungen für einen neuen Versicherungsschutz wichtig wären.

Für einen reibungslosen Ablauf beim Wechsel der Kfz-Versicherung im Gewerbe, haben wir die 5 wichtigsten Tipps für Gewerbemakler zusammengefasst:

1. Die Kündigungsfrist im Blick behalten

Es klingt simpel, wird allerdings oft nicht berücksichtigt: Ohne Kündigung des bestehenden Vertrags, ist der Tarifwechsel nicht möglich. Gewerbemakler müssen also auf die Kündigungsfrist achten, die bei den meisten Kfz-Policen der 30. November ist. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.

2. Rechtzeitig alle notwendigen Kundendaten einholen

Um zum Stichtag alle notwendigen Unterlagen beisammen zu haben, sollten die Risikodaten der Gewerbekunden rechtzeitig eingeholt werden. Informationen wie Schadenfreiheitsklasse, Kilometerstand, Fahrzeugschein, gewünschter Versicherungsumfang und vieles mehr sind elementar, um einen passenden Tarif zu finden und abzuschließen.

3. Kundenbedürfnisse bei der Wahl der Kfz-Versicherung berücksichtigen

Als nächstes ist zu klären, welche Art der Kfz-Versicherung der Kunde benötigt. Abhängig von der Größe des Fuhrparks kann mit der gewerblichen Kfz-Versicherung ein einziges Fahrzeug abgesichert werden, wohingegen mit der Kleinflotten- oder Flottenversicherung mehrere Fahrzeuge abgedeckt sind.

Der Vorteil liegt auf der Hand: eine Flottenversicherung ist oftmals günstiger als mehrere Einzelverträge und die Zusammenstellung des Tarifs wird individuell auf den Kunden ausgerichtet. So kann beispielsweise ein Teil des Fuhrparks Vollkasko (deckt Schäden am Firmenwagen ab, die der Fahrer selbst verursacht oder die sich durch Vandalismus ereignen), ein anderer nur in Teilkasko (deckt z. B. Elementarschäden am Firmenwagen ab) abgesichert werden.

Ein weiteres Plus: Durch einen Vertrag bei der Flottenversicherung ist nur ein Ansprechpartner notwendig, wodurch der Gewerbekunde besonders bei einer Schadensabwicklung profitiert, die andernfalls komplizierter als notwendig ist.

4. Auf die richtige Schadenfreiheitsklasse kommt es an

Beim Wechseln der Kfz-Versicherung ist der Tarifvergleich das A und O. Ein aussagekräftiger Vergleich ist allerdings nur möglich, wenn die korrekte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ermittelt wird. Denn für jedes schadenfrei zurückgelegte Jahr erhalten Unternehmen eine Einstufung in eine SF-Klasse. Das bedeutet: Je höher die SF-Klasse, desto niedriger die Beitragssumme.

Folglich können die Tarife nur verglichen werden, wenn die gleiche Schadensfreiheitsklasse – vorzugsweise die des laufenden Jahres – herangezogen wird. Zudem ist es wichtig, mögliche verursachte Schäden zu berücksichtigen. Denn abhängig vom Zeitpunkt des Schadenseintritts kann die Rückstufung bzw. Hochstufung des Beitragssatzes ausstehen.

5. Deckungssumme und GAP-Deckung: Auf Besonderheiten beim Tarifvergleich achten

Liegen alle Kundendaten vor, steht dem Vergleich der bestehende Tarif mit neuen Angeboten nichts mehr im Wege. Der passende Tarif sollte sich dabei immer an den individuellen Bedürfnissen des Kunden orientieren. Daneben gibt es Merkmale, auf die im Tarifvergleich geachtet werden kann:

  • Höhe der Deckungssumme ermitteln

In Deutschland liegt die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden verlangt der Gesetzgeber eine Summe von mindestens 1,22 Millionen Euro. Doch diese Summen decken einen Kfz-Schaden nicht immer vollständig ab. Die Folge: Unternehmen müssen eventuelle Teilkosten übernehmen. Zur Vermeidung dessen ist die Höhe der Deckungssumme entscheidend: Bei einer gewerblichen Kfz-Versicherung empfiehlt sich in der Regel eine Mindestdeckung von 100 Millionen Euro pro Schadensfall.

  • Bei geleasten Fahrzeugen eine GAP-Deckung einschließen

Immer mehr Unternehmer entscheiden sich für das Leasing eines Fahrzeugs. Das bietet viele Vorteile, ist jedoch im Schadensfall herausfordernd: Oftmals ist der Buchwert eines geleasten Wagens höher als sein Marktwert. Im Falle eines Unfalls zahlt der Kunde den ausstehenden Buchwert an die Leasingfirma, erhält aber von der Versicherungsgesellschaft nur den Marktwert. Die entstandenen Kosten sind folglich nicht gedeckt. Für diesen Fall empfiehlt sich daher eine Guaranteed-Asset-Protection-Deckung (kurz GAP), die für die Differenz zwischen Buch- und Marktwert aufkommt.

  • Auslandsdeckung in Betracht ziehen

Falls Gewerbekunden viel im Ausland unterwegs sind, sollte auch über eine Auslandsdeckung nachgedacht werden.  Diese schließt unverschuldete Unfälle im Ausland ein und beinhaltet auch Haftpflichtforderungen, auf die der Kunde in Deutschland Anspruch hätte, wenn der Unfallverursacher über die gleiche Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen würde.

Die Wechselsaison für die gewerbliche Kfz-Versicherung bietet Gewerbemaklern in jedem Jahr neue Vertriebspotenziale. Um Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige ideal zu beraten, müssen einige Punkte beachtet werden. Werden jedoch Kündigungsfristen, Kundendaten und -bedürfnisse im Blick behalten, steht einem erfolgreichen Wechsel nichts im Wege.

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